09.11.2000

Bericht vom
Erörterungstermin in Philippsburg
am 02.11.

Der Erörterungstermin war eine reine Farce. Das wurde schon dadurch deutlich, dass die Unterlagen (Gutachten, Stellungnahmen) nicht vollständig waren und die zuständigen Landesbehörden durch Abwesentheit glänzten. Des weiteren dokumentierte der Verhandlungsleiter, Herr Thomauske, vom Bundesamt für Strahlenschutz, mit der Art seiner Verhandlungsführung, dass er nicht bereit war, sich ernsthaft mit den Argumenten der Einwender auseinanderzusetzen. Zu vielen ihm gestellten Fragen, bestanden seine Reaktionen entweder im Übergehen, im Ausweichen oder in der Antwort, das werde man noch prüfen.

Sehr aufschlußreich war sein Umgang mit der von der Vertreterin des BUND geäußerte Bitte, einen Satz in der vom Bundesamt für Strahlenschutz herausgegebenen Broschüre "Dezentrale Standort-Zwischenlagerung für abgebrannte Brennelemente - Wegweiser durch das Genehmigungs- verfahren zu erläutern".
Der Satz lautet: "Ziel einer Einwendung ist es, durch sachliche Begründung eine Veränderung des Vorhabens zu bewirken, bzw. - bei schwerwiegenden Mängeln - das Vorhaben zu verhindern."
Herr Thomauske weigerte sich Kriterien für die Feststellung von "schwerwiegenden Mängel" zu nennen, indem er ausweichende Antworten gab, Nachfragen überging. Es war nicht möglich, von ihm die Bestätigung dafür zu bekommen, dass die immer wieder auftauchende Formulierung vom Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung ein solches Kritierum sei. Auf die Aufforderung hin, er möge doch zumindest mal ein Beispiel für schwerwiegende Mängel geben, erklärte er, das könne er nicht, denn schwerwiegende Mängel seien ihm bisher noch nicht begegnet; das sei ja auch der Grund dafür, dass die Behörde bisher immer hätte genehmigen müssen.

Unglaublich war auch Thomauskes Reaktion auf die Ausführungen einer jungen Frau, die von den Ängsten der Bevölkerung vor Krebs sprach. Ihr wurde geraten, doch mal eine Veranstaltung mit einem Vertreter des BfS durchzuführen; der würde den Leuten die Ängste schon nehmen.

Fazit:
Die Einwender durften zwar mehr oder weniger unbegrenzt reden. Doch: Was immer die Einwender bezüglich sicherheitstechnischer, formaler und sonstiger Mängel vortrugen, um nicht tragbare Risiken nachzuweisen, war für die Behörde aufgrund der Meßlatte "schwerwiegende Mängel" uninteressant. Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass solche Erörterungstermine nur die Funktion haben, durch Mitwirkung im Verfahren die Akzeptanz der Atomkraftgegner zu dem beantragten Atomprojekt zu beschaffen.

 

Traute Kirsch

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