16.05.2007

Bundesverfassungsgericht:
Abhören von El-Masri-Anwalt
war verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute in Karlsruhe, daß die geheimdienstliche Abhöraktion gegen den Anwalt des zwischen Dezember 2003 und Mai 2004 vermutlich durch den CIA entführten Deutschen Khaled El-Masri gegen die Verfassung verstoßen hat.

Damit gaben die Richter einer Verfassungsbeschwerde des El-Masri-Anwalts Manfred Gnjidic statt. Dieser hatte dem Amtsgericht München, des den Lauschangriff genehmigt hatte, und dem Landgericht München, das seine Beschwerde abwies, vorgeworfen, seine Berufsfreiheit, seine Persönlichkeitsrechte und das Fernmeldegeheimnis verletzt zu haben. Das Verfassungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung. Der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, den das Amtsgericht mit der Genehmigung der Abhöraktion erlaubt hatte, sei nicht gerechtfertigt, entschieden die Richter. Zwar habe die Maßnahme dem öffentlichen Zweck der Aufklärung und Verfolgung gedient; der Eingriff sei jedoch nicht verhältnismäßig gewesen.

Im Januar 2006 hatte das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Faxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers, sowie seiner Mobiltelefone angeordnet. Dies hatte das Gericht damals damit begründet, daß auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall El- Masri, die Wahrscheinlichkeit einer Kontaktaufnahme der Täter mit dem Anwalt des Opfers groß gewesen sei. Geheimdienstkritische Kreise erachteten diese Begründung allerdings für vorgeschoben. Das Landgericht München bestätigte die Anordnung. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Wahrscheinlichkeit einer solchen Kontaktaufnahme jedoch von Anfang an zu gering, als daß sie einen Eingriff dieses Ausmaßes gerechtfertigt hätte.

Weiterhin sahen die Richter in der Abhör-Maßnahme eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit Gnjidics. Insbesondere das Vertrauensverhältnis des Anwalts zu seinem Mandanten hätte die Fachgerichte dazu veranlassen müssen, die Anordnung abzulehnen.

Ob Bundesinnenminister Schäuble dieses Verfassungsgerichtsurteil ernst nehmen wird, darf allerdings bezweifelt werden.

 

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