22.04.2001

Artikel

Freiheit
in Neckarwestheim

Verwaltungsgericht gibt AKW-Gegnern Recht

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am Samstag die ausgesprochenen Verbote und Einschränkungen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atommülltransport vom AKW Neckarwestheim nach Sellafield aufgehoben.

Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sind - vorläufig - wiederhergestellt. Die angemeldete Versammlung und Mahnwache der südwestdeutschen Anti-Atom-Initiativen in Gemmrigheim kann in vollem Umfang stattfinden: Von Montag, 23. April bis zum 26. April auf dem Festplatz in Gemmrigheim.

Gegen die angemeldete Versammlung und Mahnwache auf dem Festplatz in Gemmrigheim hatte die Gemeindeverwaltung ein Verbot ausgesprochen. Dies u. a. mit der Behauptung, dass die angemeldete Versammlung und Mahnwache nicht unter das Versammlungsgesetz fallen würde. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte in seinem erst am Freitag ausgestellten Bescheid mit den versammlungsrechtlichen Auflagen unter anderem das Küchenzelt und die Toilettenhäuschen nicht genehmigt. Obwohl gerade diese bei früheren Versammlungen vorgeschrieben worden waren.

Sowohl der Versuch über das Polizeirecht die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit von Atomkraftgegnern einzuschränken, wie durch versammlungs- rechtliche Auflagen die für mehrere Tage geplante Versammlung faktisch unmöglich zu machen, sind gescheitert. Über den Tübinger Rechtsanwalt Oswald hatte der Versammlungsanmelder im Eilverfahren gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht geklagt und in beiden Fällen Recht bekommen.

Von Seiten des Aktionsbündnisses CASTOR-Widerstand Neckarwestheim wird das Vorgehen der Gemmrigheimer und Ludwigsburger Behörden als Versuch gewertet, Atomkraftgegner politisch mundtot zu machen. Gerade jetzt, wo der Atomkonsens mit praktisch unbefristetem Weiterbetrieb der Atomkraftwerke und der damit zu erwartenden Verdoppelung des bisherigen Atommülls von einer immer größeren Mehrheit als inakzeptabel angesehen wird.

 

Adriana Ascoli

 

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