15.06.2004

Artikel

Kein Patent auf Leben!

fordern Umwelt-Organisationen
Europäisches Patentamt entscheidet heute

Vor dem Europäischen Patentamt in München hat heute die letztinstanzliche Verhandlung über das umstrittene Gen-Pflanzen-Patent EP 275957 des Bayer-Konzerns begonnen. Das Patent bezieht sich auf genmanipulierte Pflanzen wie Reis, Raps und Mais. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt das Patent gegen die guten Sitten und umfaßt zudem den Schutz von Pflanzensorten, was nach Maßgabe der Patentrichtlinie der Europäischen Union unzulässig ist.

Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) unterstützt die Klage. Philipp Mimkes, Sprecher des Vereins, erklärte heute morgen in München: "Ungeachtet aller Risiken versucht der Bayer-Konzern, die grüne Gentechnik im Markt durchzusetzen - hierbei spielen Patente eine zentrale Rolle. Dabei haben sich die Ankündigungen der Konzerne, mittels Gentechnik das Welthunger-Problem zu lösen oder den Verbrauch von Agrogiften zu verringern, als bloße Produkteinführungskampagnen erwiesen." Der Verein fordert Bayer auf, aus der Produktion von gentechnisch veränderten Pflanzen vollständig auszusteigen.

Allein in Europa wurden bislang rund vierhundert Patente auf Saatgut erteilt. Derartige Patente bringen Landwirte in aller Welt in direkte Abhängigkeit von multinationalen Konzernen und stellen daher eine Gefährdung der Welternährung dar. Die Firmen Bayer und BASF halten rund die Hälfte der in Europa erteilten Patente auf Saatgut. Bayer gehört neben Monsanto, Dupont und Syngenta zu den weltweit größten Saatgutkonzernen.

Mehrere europäische Regierungen weigerten sich, den durch das Bayer-Patent geschützten Gen-Raps zum Anbau zuzulassen1. Mehrjährige Tests hatten gezeigt, daß Gen-Raps die biologische Vielfalt gefährdet.

Der Einspruch gegen das Bayer-Patent wurde 1993 von der Münchner Initiative "Kein Patent auf Leben!" eingereicht. Greenpeace unterstützt den Einspruch vor der Beschwerdekammer durch eine rechtliche Expertise und Aktionen wie zuletzt am 4. April vor den Türen des Münchner Patentamts1. Der Ausgang des Verfahrens kann Einfluß auf das Patentgesetz in Deutschland haben, da der Bundestag angekündigt hat, noch dieses Jahr die Patentrichtlinie 98/44 der Europäischen Union umzusetzen.

Die CBG fordert, daß Gene, Pflanzen, Tiere, und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden dürfen. Auch Greenpeace, die deutsche Ärztekammer und der Deutsche Bauernverband fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Pflanzen.

 

Ute Daniels

 

Anmerkung:

1 Siehe hierzu auch unseren Artikel
    '"Baby-Patent" beim Europäischen Patentamt in München'
    v. 6.04.04

 

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