7.07.2004

Artikel

Schwere Niederlage
im Kampf um
Patente für Leben

Krebsmaus-Patent mit Einschränkung bestätigt

Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München hat heute das umstrittene Patent auf die sogenannte Krebsmaus mit Einschränkung bestätigt1. Das Patent, das sich auf alle gentechnisch veränderten Nagetiere bezog, wurde allerdings auf gentechnisch veränderte Mäuse eingeschränkt. Diese Entscheidung bedeutet zwar einen Teilerfolg für die über 300 Verbände, die sich seit über zehn Jahren gegen die Patentierung von Tieren und Pflanzen und menschlichen Embryonen2 engagieren. Doch noch immer umfaßt das Patent Mäuse, die durch gentechnische Veränderung besonders leicht an Krebs erkranken und dadurch großem Leiden ausgesetzt sind. Und es bedeutet, daß Tiere nach wie vor patentierbar sind. Die Tür für weitere Patente auf Leben bleibt damit geöffnet.

Das Krebsmaus-Patent wurde in Europa bereits 1992 (USA: 1984) erteilt und umfaßte zunächst alle nicht-menschlichen Säugetiere, denen ein zusätzliches Gen zur Erzeugung von Krebs ins Erbgut eingebaut wurde. Über 300 Verbände legten insgesamt 17 Einsprüche gegen das Patent ein, da sie es aus ethischen, rechtlichen und technischen Gründen für unzulässig erachten. Nach zwei öffentlichen Verhandlungen 1995 und 2001 schränkte das EPA das Patent auf gentechnisch veränderte Nagetiere ein.

Die Beschwerdekammer beurteilte bei der aktuellen Verhandlung einen medizinischen Nutzen lediglich bei Mäusen als erwiesen. Diesen nach wie vor umstrittenen Nutzen wertete die Kammer höher als das Leiden der Tiere. Bei allen anderen Nagetier-Arten wurde ein medizinischer Nutzen nicht anerkannt.

"Aber noch immer werden Tiere als Erfindung des Menschen eingestuft", so Marion Selig vom 'Bundesverband Menschen für Tierrechte', einer der Einspruchsparteien. Und auch Pfarrer Axel Becker vom Evangelischen Stadtkirchenverband in Köln bleibt bei der Auffassung, "daß die Patentierung der Krebsmaus als Patentierung von Tieren gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten verstößt und deshalb nach dem Europäischen Patentübereinkommen nicht zugelassen werden darf". Doch nicht nur ethische Gründe werden gegen die jetzt gefällte Entscheidung vorgebracht: "Die Beschwerdekammer des EPA hat das Patent auf die Tierart Maus zugelassen, was wiederum gegen das Europäische Patentüberein- kommen verstößt, nach dem Tierarten nicht patentierbar sind", so Dr. Ruth Tippe von der Initiative 'Kein Patent auf Leben!'. Gegen diese Entscheidung gibt es keine weiteren Rechtsmittel. Offenbar ist im Patentrecht keine Möglichkeit zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

 

Monika Wittmer

 

Anmerkung:

1 Siehe auch unseren Artikel

    'Patente auf Leben' (6.07.04)

2 Siehe auch unseren Artikel

    '"Baby-Patent" beim Europäischen Patentamt in München' (6.04.04)

 

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