5.03.2007

Kommentar

»Wollen wir nicht alle Arbeit-
(sdienst)?«

Bundeswirtschaftsminister Glos fordert eine Arbeitspflicht für ALG-II-EmpfängerInnen.

An wen dieser Herr seine Forderung richtet ist allerdings unerfindlich, denn zum einen existiert de facto bereits eine Art Arbeitspflicht, da alle Hartz-IV-EmpfängerInnen, die eine angebotene Arbeit ablehnen, zunächst weniger Geld - dann gar kein Geld mehr bekommen und so zu jedem Job unter der eigenen Qualifikation gezwungen werden können. Zum anderen sitzt dieser Herr ja in der Regierung neben Bundeskanzlerin Merkel - er führt also offenbar Selbstgespräche...

Selbstgespräche, wie sie ja zuvor schon - Anfang 2006 - von unserem "roten Helfer" Kurt (dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck) geführt wurden...

Ähnliche Selbstgespräche wurden auch schon von Volker Kauder unter tätiger Mithilfe der 'Süddeutschen Zeitung' geführt...

Wenn diesen Herren die bislang mehr und mehr verschärften Regelungen des SGB immer noch nicht genügen, mit denen das sogenannte "Fordern und Fördern" als "Selbstverleugnung fordern und Schweiß fördern" ausgelegt wurden, müssen wir sie wohl so verstehen, daß sie für Hartz-IV-EmpfängerInnen generell die Zwangsarbeit einführen wollen.

Im Grundgesetz steht allerdings in Artikel 12:
"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (...) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."

Selbst ein konservativer Kommentator des Grundgesetzes wie Günter Dürig schrieb hierzu noch 1971 ganz klar: "Der Sozialstaat mag - etwa bei abgeschwächter Konjunktur - noch so sehr Arbeitseinstz- und Arbeitslenkungsgesetze verlangen. Artikel 12 verbietet ihm das und das sichert dem Menschen insofern Freiheit ..."

Es ist also keineswegs weit hergeholt, die eingangs zitierten Herren als Verfassungsfeinde zu bezeichnen. Nun ist ja neuerdings hier in Baden-Württemberg ein junger Lehrer wieder vom Berufsverbot betroffen und ihm wird - zu Unrecht - vorgeworfen, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, der sogenannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Öffentlich wurde inzwischen, daß er über Jahre hin vom "Verfassungsschutz" bespitzelt wurde, da er sich in einer antifschistischen Initiative in Heidelberg engagiert hatte, ohne daß ihm irgend etwas verfassungsfeindliches hätte nachgewiesen werden können.

Wenn wir nun - spaßeshalber - einmal annehmen wollten, daß der "Verfassungsschutz" für den Schutz unserer Verfassung zuständig sei, könnten wir ja auf folgende Idee kommen: Der Verfassungsschutz soll sich mal mit den zu Beginn genannten Herren beschäftigen. Denn wenn wir das Grundgesetz - im Gegensatz zu ihnen - noch ernst nehmen wollen, müßten wir eigentlich deren Entfernung aus dem Staatsdienst fordern: Den Rauswurf von Glos als Wirtschaftsminister und von Beck als rheinland-pfälzischem Ministerpräsidenten.

 

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