29.07.2008

Neues
"Verbraucherinformationsgesetz"
ist eine Farce

Auskunftsbegehren nach dem neuen "Verbraucherinformationsgesetz" (VIG) entlocken Behörden oft keinerlei Reaktion, manchmal dürftige Information - oft aber abschreckende Gebührenbescheide.

Dies hat nun auch ein Test von Greenpeace ergeben: Auskunftsanträge gingen im Mai an Bund, Landesbehörden und Städte. Gefragt wurde danach, wo zu stark pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft wurde oder wer gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht wie vorgeschrieben kennzeichnet. Den Rücklauf wertet die Umwelt-Organisation in einer aktuellen Pressemitteilung als "mangelhaft". Von der Mehrzahl der Ämter gab es überhaupt keine Antwort, eines dieser Ämter schickte dem Test-Team aber für die Nicht-Auskunft einen Gebührenbescheid. In anderen Fällen waren die Auskünfte knapp gehalten und enthielten nicht einmal die wesentlichen Informationen.

Das Gesetz erfüllt vollkommen den Zweck, VerbraucherInnen nachhaltig davon abzuschrecken, sich nach kritischen Informationen über Waren, Produkte und Dienstleistungen bei Behörden zu erkundigen. Seit dem Birkel-Skandal vor 20 Jahren hat sich in Deutschland nichts zum Besseren gewandelt. So erklärt Martin Hofstedter, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace: "Offensichtlich sollen Verbraucher über die lange Wartezeit und die hohen Gebühren von weiteren Anfragen abgeschreckt werden."

Recht teuer war das Hamburger Verbraucherschutzamt. Es schickte einen Kostenbescheid über 96 Euro für die banale Information, daß es bei Lebensmittelkontrollen keine Beanstandungen der Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe. Aus Bremen erhielt das Greenpeace-Team für 50 Euro die meisten Informationen: Umfang der Kontrollen, Anzahl der Beanstandungen und das Vorgehen der Behörde. Berlin hat bis heute nicht geantwortet und die Stadt München sieht sich aus verwaltungstechnischen Gründen erst ab dem 1. August für die gestellte Anfrage zuständig.

Schon beim Start kritisierte Greenpeace das VIG "reformbedürftig" und veröffentlichte eine rechtliche Stellungnahme, die wesentliche Schwächen des Gesetzes aufgedeckte. Dazu zählt beispielsweise die Beschränkung auf Lebensmittel und einige wenige Produktgruppen wie Kosmetika und Reinigungsmittel. Die meisten anderen Waren blieben vom VIG ausgeschlossen.

Das vorgebliche Ziel, die Öffentlichkeit besser zu informieren wurde schon damals konterkariert. Nicht nur das komplizierte Antragsverfahren behindert den Zugang zu Informationen, problematisch ist auch die Vielzahl der informationspflichtigen Stellen. Bevor sie überhaupt einen Antrag stellen können, müssen allzu neugierige BürgerInnen erst einmal herausfinden, welche Stelle zuständig ist.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

Siehe auch unseren Artikel:

      Deutsche Auto-Konzerne stehen über dem Gesetz
      Keine CO2-Kennzeichnung bei Pkw-Werbung (25.06.08)

 

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