Strahlenrisiko beim Atommülltransport fahrlässig erhöht
Greenpeace hat mittlerweile einen umfassenden Messbericht über die
Neutronenstrahlung beim diesjährigen CASTOR-Transport nach Gorleben
veröffentlicht. Offenbar wurde die Strahlenschutz-VO - und damit
geltendes Recht verletzt.
Die Strahlenschutzverordnung schreibt eine größtmögliche Vermeidung
gesundheitsgefährdender Strahlung vor. "Wenn gegenwärtige
Atommülltransporte noch mehr Strahlung abgeben als diejenigen der
Vergangenheit, ist das eine grobe Missachtung der gesetzlichen
Bestimmungen", so Atomexperte Thomas Breuer von Greenpeace.
In §6 der Strahlenschutzverordnung heißt es:
(1) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist
verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von
Mensch und Umwelt zu vermeiden. (2) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1
Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder
Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von
Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu
halten.
Greenpeace hatte am 10. November 14 Meter von den Atommüllbehältern
entfernt die Neutronenstrahlung gemessen. Verglichen mit der zuvor
gemessenen natürlichen Hintergrundstrahlung war sie 500-mal höher.
Dieses Ergebnis wird im vorliegenden Bericht detailliert belegt.
Bezeichnend ist, daß die diesjährigen Messwerte die des
Castortransportes 2005 um 40 Prozent übersteigen. Dies - trotz
voranschreitender technischer Entwicklung, trotz immer neuer Erkenntnisse
über die Wirkung radioaktiver Strahlung auf den menschlichen Körper. Vor
dem Hintergrund dieser Entwicklung sollte eine Abnahme der
Strahlenbelastung zu erwarten sein, aber keine Zunahme.
Im offenen Bríef an den verantwortlichen Polizeieinsatzleiter Friedrich
Niehörster schreibt Greenpeace: Als obersten Einsatzleiter der Polizei
fordern wir Sie auf, der Fürsorgepflicht gegenüber den Ihnen
unterstellten Beamten nachzukommen und bei den politischen
Entscheidungsträgern darauf zu drängen, dass es zu keinen
Verschlechterungen beim Strahlenschutz sowohl für die Polizei als auch
für die betroffene Bevölkerung kommt.
In dem Brief heißt es weiter, wenn die Betreiber von Atomkraftwerken
nicht in der Lage seien, Transportbehälter zur Verfügung zu stellen, die
den Strahlenschutz kontinuierlich verbesserten und gleichzeitig höhere
mechanische Anforderungen erfüllen, dürften zukünftig keine weiteren
Transporte stattfinden.
Die deutsche Transportfirma Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) konnte
die zur Genehmigung ihrer neu entwickelten CASTOR-HAW-28M-Behälter
erforderlichen Sicherheitsnachweise bisher nicht erbringen. Der Transport
2008 musste daher im französischen Behältertyp TN 85 erfolgen.
Greenpeace fordert die Sicherheitsbehörden auf, die gesetzliche Auflage
zur Strahlenminimierung zu befolgen. Das bedeutet konkret, dass keine
Atomtransporte rollen dürfen, so lange nicht sichergestellt ist, dass die
Strahlung so weit wie technisch möglich reduziert wurde.
Nebenbei bemerkt:
Trotz der ungelösten Endlagerfrage wird weiter Atommüll produziert.
Allein in Deutschland wächst der Atommüllberg jährlich um etwa 400
Tonnen.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
Siehe auch unsere Artikel: