24.12.2008

War die RAF vom
Verfassungsschutz gesteuert?

Buback-Sohn legt Finger in offene Wunde

Seit dem mißglückten Versuch, die NPD zu verbieten, ist allgemein bekannt, daß die Führungsspitze jener Partei von Agenten des "Verfassungsschutzes" durchsetzt ist. Das Bundesverfassungsgericht mußte den Verbotsantrag zurückweisen, weil nicht mehr erkennbar ist, welche Blüten des braunen Sumpfes originär von NPD-Mitgliedern stammten und welche auf dem Mist staatlicher Organe sprossen. Die Frage drängte sich auf, ob die NPD vom "Verfassungsschutz" gesteuert wird.

Ein aktuell erschienenes Buch von Michael Buback, Sohn des von der RAF am 7. April 1977 in Karlsruhe ermordeten damaligen General-Bundesanwalts Siegfried Buback, präsentiert eine Reihe von Indizien, die eine entsprechende Steuerung der RAF durch "Verfassungsschutz"-Agenten als möglich erscheinen lassen. Daß zumindest Spitzel in die RAF eingeschleust werden konnten, darf beim heutigen Kenntnisstand der Todesumstände des Terroristen Wolfgang Grams1 als gesichert angenommen werden.

Wie Grams zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt. Unbestreitbar ist dagegen, daß Agenten eines deutschen Geheimdienstes am 25. Juli 1978 das Loch in die Außenmauer des Celler Gefängnisses sprengten. Mit dem Anschlag sollte eine terroristische Befreiungs-Aktion für Sigurd Debus fingiert werden, der zum damaligen Zeitpunkt als mutmaßlicher RAF-Terrorist im Celler Hochsicherheitsgefängnis gefangen gehalten wurde.

Michael Buback hat nun in seinem Buch "Der zweite Tod meines Vaters" etliche Indizien zusammengetragen, die auf eine Verstrickung bundesdeutscher Agenten in die Morde der RAF hindeuten. Buback, Chemie-Professor und eher politisch konservativ orientiert, hat auf eigene Faust recherchiert, da er bei seinen Fragen nach den Todesumständen seines Vaters von staatlicher Seite abgeblockt worden war. Er stieß dabei auf einige Merkwürdigkeiten: Bereits vor 25 Jahren lagen der Staatsanwaltschaft Aussagen vor, laut denen das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als einer der beiden Täter beim Anschlag auf Siegfried Buback identifiziert worden sei. Verurteilt wurden jedoch für den Mord an Buback und seinen beiden Begleitern die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar.

Es fanden sich weitere Aussagen, wonach die Person auf dem Rücksitz des Motorrads, die mit einer Maschinenpistole der Marke Heckler&Koch die tödlichen Schüsse abgab, klein und zierlich gewesen sei. Aus heutiger Sicht kommt hierfür das RAF-Mitglied Verena Becker in Betracht. Bei ihrer Verhaftung wurde die Tatwaffe gefunden. Dennoch wurde sie für den Mord an Buback nicht angeklagt. Viele andere Indizien deuten darauf hin, daß Becker als Informantin angeworben worden war. So wurde Becker zu keinem Zeitpunkt wegen des Buback-Mordes angeklagt. Vermutungen wurden laut, daß sie als Gegenleistung für eine Zusammenarbeit mit dem Staat vor Strafverfolgung geschützt wurde. Becker wurde 1977 lediglich wegen einer Schießerei verurteilt und bereits 1989 begnadigt. Nach Angaben des "Bundesamt für Verfassungsschutz" habe sie aber vor 1980 keine Informationen geliefert.

Als Buback-Mörderin kommt Becker zudem wegen der Aussagen von Zeugen in Betracht, die ein verdächtiges Motorrad am 6. April 1977, dem Tag vor dem Buback-Attentat, in Karlsruhe beobachtet hatten. An diesem Tag brachte den Augenzeugen zufolge die unvorsichtig geöffnete Tür eines Autos ein Motorrad ins Schlingern, auf dem vermummte Personen saßen. Die Zeugen dieses Vorfalls wurden damals nicht vernommen. Waren deren Aussagen unerwünscht, weil dann einer oder mehrere "Verfassungsschutz"-Spitzel hätten auffliegen können?

Interessant ist die Berichterstattung der deutschen Mainstream-Medien über das Buch von Michael Buback. Soweit es nicht völlig ignoriert wurde, kamen die oben genannten Indizien allenfalls pauschal zur Sprache, um sodann - wie beispielsweise im 'spiegel' - allein auf das Dementi des Verfassungsschutz-Präsidenten gestützt als "Verschwörungstheorie" beiseite geschoben zu werden.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

1 Siehe den vierten Absatz und folgende in unserem Artikel

      Lizenz zum Abschuß von Passagierflugzeugen (9.11.05)

 

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