23.12.2003

Artikel

Baden-Württemberg:
Schöne Bescherung
für Flüchtlinge

In einem neuen Verwaltungsgesetz, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, sind drastische Kürzungen für Flüchtlinge versteckt. Die konfliktträchige Unterbringung von Flüchtlingen in derzeit 45 Sammelunterkünften, stellt laut 'Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg' (AK Asyl) bereits heute einen "Ausnahmezustand" dar.

Am 17.12. wurde in erster Lesung eine Änderung des Flüchtlings- aufnahmegesetzes (FlüAG) im baden-württembergischen Landtag behandelt. Was oberflächlich als Vereinfachung des Verwaltungsauf- wandes erscheint, erweist sich bei genauerer Betrachtung als verdeckte Kürzung. Städten und Gemeinden sollen für die Flüchtlinge ab nächstes Jahr weniger Mittel zur Verfügung stehen.

Einzelne Punkte konnten zwischenzeitlich zwar auf Druck der Kommunen hin abgemildert werden. So war befürchtet worden, daß Gelder, die für die Sozialbetreuung der Flüchtlinge verwendet werden sollen, zuvorderst gekürzt würden. Diese Mittel standen bisher zur Verfügung, um ankommenden Flüchtlingen eine erste Orientierung anbieten zu können, sie im Hinblick auf Rechte und Pflichten im Asylverfahren begleiten und betreuen zu können. Darüber hinaus mußten diese Mittel auch immer häufiger eingesetzt werden, um bei Konflikten zwischen verschiedenen Flüchtlingsgruppen, die in Sammelunterkünften unvorbereitet aufeinander trafen, Mediation anbieten zu können.

Flüchtlingsinitiativen und kirchliche Organisationen hatten gefordert, daß für Sozialbetreuung ausgewiesene Gelder nicht zweckentfremdet werden dürften und daß die Verwendung der Gelder im Gesetzestext ausdrücklich fixiert sein solle. Nun finden sich entsprechende Formulierungen lediglich im Begleittext zum FlüAG und sind somit unverbindlich.

Die in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Regelungen verschärfen laut AK Asyl die bereits heute erschwerten Lebensbedingungen der in Baden-Württemberg untergebrachten Flüchtlinge. Mit der Novellierung des Gesetzes erhöhe sich der Druck zu einem längeren Verbleib in Sammelunterkünften und der Umfang der Sozialbetreuung werde unweigerlich reduziert.

Gerade in Hinblick auf den eben erst am 10. Dezember offiziell begangenen Tages der Menschenrechte, an dem einmal mehr die Nichteinhaltung der Menscherechte in vielen Ländern der Erde beklagt wurde, erinnert der baden-württembergische AK Asyl daran, daß das Asylrecht ebenfalls ein Menschenrecht ist. Den Flüchtlingen eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung zu gewähren, sei eine durch die Menschenrechte begründete Verpflichtung, die auch in einer entsprechenden EU-Richtlinie enthalten ist. Nach Ansicht des AK Asyl rechtfertigt auch der gegenwärtige, angebliche Sparzwang keine Kürzung der Mittel. Denn diese seien schon jetzt auf einem für die Versorgung kaum noch zu unterbietenden Minimum. Außerdem sinken die Flüchtlingszahlen Jahr für Jahr.

 

Klaus Schramm

 

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