8.03.2004

Artikel

Mildere Strafe
für Atomwaffengegner

Letzten Donnerstag wurde der Atomwaffengegner Roland Blach vom Landgericht Stuttgart mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro "verwarnt". Dies gilt als "Strafvorbehalt" und ist auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht hat damit die im am 9. Juli 2002 vom Amtsgericht Ludwigsburg verhängte Strafe um zwei Drittel gekürzt. Zudem erhält Blach den als "Tatmittel" einbehaltenen Computer zurück.

Anlaß für die Anklage war ein Aufruf von Roland Blach, der zugleich Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der 'Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen' ist, zur "Zivilen Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel" am 30. September 2001. Mit dieser bewußt an die UN-Inspektionen im Irak angelehnten Aktion sollte auf die völkerrechtswidrige Politik nuklearer Abschreckung und die nukleare Teilhabe der "rot-grünen" Bundesregierung hingewiesen werden.

Roland Blach erklärte hierzu vor Gericht: "Das Grundgesetz verpflichtet jeden Bürger in Artikel 25, Satz 2, das Völkerrecht in Deutschland umzusetzen. In diesem Sinne war diese Aufforderung eine zivile Aktion im Sinne der Verfassung." Sowohl Staatsanwältin Neidhard als auch Richter Kindermann waren von den "höchst ehrenwerten Motiven" überzeugt. Obwohl durch die verschärfte US-Nuklearpolitik, wonach Atomwaffen in Kriegen und Krisen auch präventiv eingesetzt werden sollen, eine durchaus gegenwärtige Gefahr zu erkenne sei, müsse die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben, gaben beide zu bedenken.

Vielleicht meinten sie damit, daß gegen Waffen, die vor der Öffentlichkeit verborgen werden, auch nur Aktionen stattfinden dürfen, die der Öffentlichkeit verborgen bleiben...

 

Klaus Schramm

 

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