19.05.2004

BUND gegen Ende des
Gen-Moratoriums

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ) hat die für heute, 19. Mai, angekündigte Verkaufszulassung des Bt-11-Maises der Firma Syngenta seitens der EU-Kommission scharf verurteilt. Der genmanipulierte Süßmais sei nicht umfassend getestet worden. Untersuchungen über mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit der VerbraucherInnen und die Landwirtschaft lägen nicht vor. Gefahren für Mensch und Umwelt seien deshalb nicht auszuschließen. Zudem sei bei der Zulassung die Tatsache unbeabsichtigter Genveränderungen unberücksichtigt geblieben. Bt-11 enthalte Erbsubstanzen, die keine natürlichen Bestandteile des Maises seien.

Doris Tropper, stellvertretende BUND-Vorsitzende: "Dem Süßmais wurden Gene implantiert, die in der Pflanze Insektengifte produzieren. Es existieren jedoch keine umfassenden toxikologischen Untersuchungen dieser Gentech-Pflanze. Tests wurden lediglich mit isolierten Eiweißen über kurze Zeiträume durchgeführt. Risiken wie Allergien oder Beeinträchtigungen des Immunsystems beim Menschen wurden überhaupt nicht geprüft."

Gentechnisch veränderte Organismen dürften nach der seit dem 18. April geltenden Food-Feed-Verordnung nur zugelassen werden, wenn eine "den höchstmöglichen Anforderungen standhaltende wissenschaftliche Bewertung aller damit verbundenen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durchgeführt" worden sei. Eine solche Bewertung gebe es im Falle des Bt-11-Maises nicht. Hauptgrund für die Entscheidung der EU-Kommission für eine Verkaufszulassung des Bt-11-Maises sei der starke Druck US-amerikanischer Gentech Konzerne innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO), so der BUND.

Seit 1998 waren in der EU keine Genehmigungen mehr zur Einfuhr und zum Anbau von Gen-Pflanzen erteilt worden. Dieser Stop wird allgemein als Gen-Moratorium bezeichnet. Mehr als zwanzig Gen-Produkte warten derzeit auf ihre EU-Zulassung, rund die Hälfte davon ist zum kommerziellen Anbau vorgesehen. Ein Anbaugenehmigung des Bt-11 für die EU ist mit der heutigen Entscheidung nicht verbunden, so daß das Gen-Moratorium de facto vorläufig weiterbesteht.

 

Ute Daniels

 

Anmerkung:

Siehe auch unseren Artikel
    Gen-Moratorium steht zur Disposition (29.01.04)

 

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