Beeindruckende Kontinuität zu "Rot-Grün"
Am 28. Februar beschloß das "schwarz-rote" Kabinett das von Bundeslandwirtschaftsminister
Seehofer vorgelegte Eckpunktepapier zur lange aufgeschobenen Novellierung des
Gentech-Gesetzes. Die Linie von Seehofers Vorgängerin Künast wird fortgesetzt: Es soll
weiter versucht werden, den Deutschen die sogenannte Koexistenz
schmackhaft zu machen. Es scheint auf eine Abstandsregelung von
150 Metern hinauszulaufen. Das wird von den Mainstream-Medien
auch sofort so "kommuniziert", daß angeblich in Baden-Württemberg
nunmehr kein Anbau von genmanipulierten Pflanzen mehr zu erwarten
sei. Kein sonderlich origineller Versuch, die Font der Gentech-
GegnerInnen zu spalten und die besonders im "Ländle" Aktiven
in Sicherheit zu wiegen.
Nicht sonderlich interessant ist auch, daß offenbar noch kein
Beschluß darüber gefallen ist, ob ÖkolandwirtInnen und gentech-frei
arbeitende konventionelle LandwirtInnen zukünftig die Tests selbst
bezahlen müssen (oder wer sie zahlen soll), mit denen sie gegenüber
Abnehmer-Firmen nachweisen können, daß ihre Produkte keine oder
zumindest unter - ebenfalls noch völlig fraglichen - Schwellenwerten
liegende Gen-Kontaminationen enthalten. Denn sollte sich in
Deutschland mit dem trojanischen Pferd der Koexistenz der
flächenhafte Anbau von genmanipulierten Pflanzen durchsetzen
lassen, ist eh alles zu spät.
Auch in der lange Zeit als Haupthinderungsgrund für eine baldige
Novellierung gehandelten Haftungsfrage scheint eine Entscheidung
nunmehr nicht so eilig. Offenbar hat sich auch bis in Merkels
Kabinett herumgesprochen, daß Monsanto, MÄRKA und Co. solche
Regelungen mit dem Aufkauf ganzer Ernten aushebeln können.1
Hier zwei Glanzlichter aus dem Eckpunktepapier:
"Ein von den Wirtschaftsbeteiligten getragener Ausgleichsfonds wird von
den Pflanzenzucht- und Biotechnologieunternehmen allerdings abgelehnt.
Auch die Versicherungswirtschaft sieht sich mangels ausreichender
Erfahrungen, die für eine Risikokalkulation unerlässlich sind, derzeit
nicht in der Lage, einen Versicherungsschutz anzubieten."
Als in den 50er Jahren das deutsche Atomgesetz geschrieben wurde, hätte
die Atomindustrie auf Anfrage sicherlich auch die Auflage zur
Bildung von Rückstellungen für ein Atommüll-Endlager "abgelehnt". (Ganz abgesehen
davon, daß diese Rückstellungen angesichts der für
ein Atommüll-Endlager real anfallenden Kosten lächerlich gering sind
und derzeit als frei verfügbare Investitionsmasse zum Aufkauf ganzer
Branchen dienen -) Diese Sätze kommen einem Offenbarungseid der heutigen
Politik gleich.
Weiter heißt es in diesem Eckpunktepapier:
"Imker haften nicht für Einträge von gentechnisch veränderten Pollen in
konventionelle oder ökologische Kulturen, ..."
Das müssen ImkerInnen wohl so verstehen, daß sie froh sein sollen, nicht selbst haftbar gemacht zu werden, wenn die Gentechnik ihre Lebensgrundlage zerstört.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
1 Siehe auch unseren Beitrag:
Monsanto hebelt jedes Haftungsrecht aus
Gen-kontaminierte Ernte soll aufgekauft werden (20.08.06)
Das Eckepunktepapier findet sich unter:
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751694/DE/12-Presse/
Pressemitteilungen/2007/033-Gentechnik.html
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