2.03.2007

Eckpunktepapier
für Gentechnikgesetz

Beeindruckende Kontinuität zu "Rot-Grün"

Am 28. Februar beschloß das "schwarz-rote" Kabinett das von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer vorgelegte Eckpunktepapier zur lange aufgeschobenen Novellierung des Gentech-Gesetzes. Die Linie von Seehofers Vorgängerin Künast wird fortgesetzt: Es soll weiter versucht werden, den Deutschen die sogenannte Koexistenz schmackhaft zu machen. Es scheint auf eine Abstandsregelung von 150 Metern hinauszulaufen. Das wird von den Mainstream-Medien auch sofort so "kommuniziert", daß angeblich in Baden-Württemberg nunmehr kein Anbau von genmanipulierten Pflanzen mehr zu erwarten sei. Kein sonderlich origineller Versuch, die Font der Gentech- GegnerInnen zu spalten und die besonders im "Ländle" Aktiven in Sicherheit zu wiegen.

Nicht sonderlich interessant ist auch, daß offenbar noch kein Beschluß darüber gefallen ist, ob ÖkolandwirtInnen und gentech-frei arbeitende konventionelle LandwirtInnen zukünftig die Tests selbst bezahlen müssen (oder wer sie zahlen soll), mit denen sie gegenüber Abnehmer-Firmen nachweisen können, daß ihre Produkte keine oder zumindest unter - ebenfalls noch völlig fraglichen - Schwellenwerten liegende Gen-Kontaminationen enthalten. Denn sollte sich in Deutschland mit dem trojanischen Pferd der Koexistenz der flächenhafte Anbau von genmanipulierten Pflanzen durchsetzen lassen, ist eh alles zu spät.

Auch in der lange Zeit als Haupthinderungsgrund für eine baldige Novellierung gehandelten Haftungsfrage scheint eine Entscheidung nunmehr nicht so eilig. Offenbar hat sich auch bis in Merkels Kabinett herumgesprochen, daß Monsanto, MÄRKA und Co. solche Regelungen mit dem Aufkauf ganzer Ernten aushebeln können.1

Hier zwei Glanzlichter aus dem Eckpunktepapier:

"Ein von den Wirtschaftsbeteiligten getragener Ausgleichsfonds wird von den Pflanzenzucht- und Biotechnologieunternehmen allerdings abgelehnt. Auch die Versicherungswirtschaft sieht sich mangels ausreichender Erfahrungen, die für eine Risikokalkulation unerlässlich sind, derzeit nicht in der Lage, einen Versicherungsschutz anzubieten."

Als in den 50er Jahren das deutsche Atomgesetz geschrieben wurde, hätte die Atomindustrie auf Anfrage sicherlich auch die Auflage zur Bildung von Rückstellungen für ein Atommüll-Endlager "abgelehnt". (Ganz abgesehen davon, daß diese Rückstellungen angesichts der für ein Atommüll-Endlager real anfallenden Kosten lächerlich gering sind und derzeit als frei verfügbare Investitionsmasse zum Aufkauf ganzer Branchen dienen -) Diese Sätze kommen einem Offenbarungseid der heutigen Politik gleich.

Weiter heißt es in diesem Eckpunktepapier:

"Imker haften nicht für Einträge von gentechnisch veränderten Pollen in konventionelle oder ökologische Kulturen, ..."

Das müssen ImkerInnen wohl so verstehen, daß sie froh sein sollen, nicht selbst haftbar gemacht zu werden, wenn die Gentechnik ihre Lebensgrundlage zerstört.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

1 Siehe auch unseren Beitrag:

      Monsanto hebelt jedes Haftungsrecht aus
      Gen-kontaminierte Ernte soll aufgekauft werden (20.08.06)

Das Eckepunktepapier findet sich unter:
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751694/DE/12-Presse/
Pressemitteilungen/2007/033-Gentechnik.html
(Diese gesamte URL [Internet-Adresse] ohne Zeilenumbruch eingeben.)

 

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