25.03.2006

Japan: AKW Shika abgeschaltet

Gericht erkennt auf mangelhafte Erdebebensicherheit

Japanische AtomkraftgegnerInnen haben einen Erfolg errungen: Ein Gericht in der Provinz Ishikawa ordnete den Betriebsstopp für den zweitgrößten Atommeiler Japans, des AKW Shika, an. 135 BürgerInnen hatten sich mit der Argumentation durchgesetzt, die Erdbebensicherheit sei nicht gewährleistet. Zudem sei es an einer stark erdbebengefährdeten Stelle errichtet worden. Der Betreiber Hokuriku Electric Power hatte dagegen versichert, alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben. Das AKW Shika (Reaktorblock 1) war bereits seit dem 30. Juli 1993 in Betrieb. Ein zweiter Block wurde erst vor 10 Tagen, am 15. März 2006, fertiggestellt. Es wäre der 55. japanische Reaktor geworden.

Bereits am 18. Juni 1999 hatte das AKW Shika, für Schlagzeilen gesorgt: Wochen zuvor hatte sich der Atomreaktor bei einer regulären Überprüfung durch eine Reihe von Bedienungsfehlern dem kritischen Punkt genähert und war mehr als 15 Minuten nicht mehr unter Kontrolle. Die damalige Werksleitung hatte beschlossen, der zuständigen Behörde diesen Vorfall nicht zu melden und ihn zu verheimlichen. Dank besorgtem Werkspersonal gelangte die Information dennoch nach außen.

Auch in Deutschland war der Antiatom-Bewegung 1988 ein vergleichbarer Erfolg gelungen. Das AKW Mülheim-Kärlich mußte vom Betreiber RWE nach einem verlorenen Prozeß wegen nachgewiesen mangelhafter Erdbebensicherheit abgeschaltet werden. Es war nur 13 Monate in Betrieb.

 

Ute Daniels

 

Anmerkung
Siehe auch unsere Artikel:

11 AKWs in Japan abgeschaltet (14.08.04)

Japan 17 AKWs abgeschaltet (22.04.03)

 

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