7.09.2010

Nach Abschiebung dem Tod entkommen

Eritreische Deserteure berichten über Inhaftierung und Folter

Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta Am 14. Mai 2008 wurden die beiden eritreischen Asylbewerber Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta in einem eigens gecharterten Privatflugzeug nach Eritrea abgeschoben und dort nach Auskunft der Verwandten umgehend inhaftiert. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren sie wegen "mangelnder Glaubwürdigkeit" im sogenannten Flughafenverfahren abgelehnt worden. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt hatte eine Verfolgungsgefahr als "offensichtlich nicht gegeben" angesehen. In Eritrea wird gefoltert. Nach monatelanger Haft konnten die beiden in Nachbarländer flüchten. Die deutschen Behörden mußten in den in Abwesenheit weiter betriebenen Asylverfahren schließlich doch die Fluchtgründe der Deserteure anerkennen.

Vergeblich hatte Marei Pelzer von Pro Asyl im Jahr 2008 an die Bundesregierung appelliert, sich für die Freilassung der beiden Eriteer einzusetzen. Sie warf dem Bundesamt und Verwaltungsgericht Frankfurt eine eklatante Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Die Gefährdung des Lebens der beiden Deserteure im Falle einer Abschiebung war offensichtlich. "Es ist auch den deutschen Behörden bekannt ,daß Desertion in Eritrea mit willkürlichen Festnahmen, Folter und Zwangsarbeit geahndet wird - alles ohne Gerichtsverhandlung," so Rudi Friedrich vom Connection e.V. Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta hatten in ihren Asyl-Verfahren in Deutschland geltend gemacht, aus dem eritreischen Militär desertiert zu sein. Einer der beiden hatte zudem vorgetragen, sich als Soldat geweigert zu haben, sich an Folterungen von Häftlingen zu beteiligen und war deswegen selbst in den Fokus staatlicher Drangsalierung geraten.

Erst nach der Abschiebung der beiden erkannten die deutschen Behörden in den in Abwesenheit weiter betriebenen Asylverfahren die Aysl-Gesuche an. Vor kurzem konnten Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta nach Deutschland einreisen. Sie klagen die deutschen Behörden an: "Wir waren praktisch schon tot. Jetzt sind wir neu geboren. Wir haben doch um Asyl nachgesucht und dann wurden wir abgeschoben. Wir verlangen eine Entschuldigung und eine Entschädigung!"

Die Menschenrechts-Organisationen Connection e.V und Pro Asyl laden zusammen mit der Eritreische Antimilitaristische Initiative (EAI) für Donnerstag, 9. September, 11 Uhr in den Frankfurter Presse Club, Saalgasse 30, zu einer Pressekonferenz ein. Die beiden eritreischen Deserteure werden anwesend sein. Yohannes Kidane (EAI) seht für Informationen zur dramatischen Menschenrechtslage in Eritrea und zu Fluchtursachen zur Verfügung.

 

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Anmerkungen

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