28.03.2008

Zitterpartie
für Mumia Abu-Jamal
verlängert

Verurteilung wegen Mordes aufrecht erhalten

Mumia Abu-Jamal, Journalist und früheres Mitglied der Black Panther, muß seit nunmehr 25 Jahren in US-Gefängnissen mit der Bedrohung leben, das gegen ihn verhängte Todesurteil werde vollstreckt. Er beteuerte stets seine Unschuld. Ein Berufungsgericht in Philadelphia hob gestern (Donnerstag) das Todesurteil gegen den 53-Jährigen auf und bestätigte damit ein Urteil aus dem Jahr 2001. Zugleich erhielt das Berufungsgericht jedoch die Verurteilung aus dem Jahr 1981 wegen Mordes an einem Polizisten aufrecht. Mit zwei zu eins Stimmen sprachen sich die Richter gegen Abu-Jamals Wunsch nach einem neuen Verfahren aus.

Die Staatsanwaltschaft kann nun erneut vor einem Geschworenengericht auf die Todesstrafe plädieren. Sollte sie darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß automatisch in lebenslange Haft umgewandelt. Die Berufungsrichter erkannten mit der Aufhebung des Todesurteils die Einwände der Verteidigung an, daß bei dem Prozeß gegen eine Reihe von Grundrechten und Verfahrensregeln verstoßen worden ist. So sei die Jury aufgefordert worden, den Angeklagten unabhängig von möglichen mildernden Umständen schuldig zu sprechen. Von Anfang an kritisierten zahlreiche Initiativen und Menschenrechtsgruppen, daß schon die Auswahl der Jury rassistisch gewesen sei. Zudem seien die Ermittlungen schlampig geführt und entlastende Zeugenaussagen nicht gehört worden. In den 90er Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für die Freilassung Abu-Jamals auf die Straße.

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

Siehe unsere Artikel zum Thema:

      Todesstrafe in New Jersey abgeschafft
      Kommt es zu einer Trendwende in den USA? (15.12.07)

      Mumia Abu-Jamal
      wurde Ehrenbürger von Paris (5.10.03)

      Abu-Jamal benötigt neutrale ärztliche Hilfe
      Aufruf des UnterstützerInnen-Komitees (25.08.03)

 

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