Info-Serie Atomenergie
Folge 3

Die Subventionierung
der Atomenergie

Ein kleines Gedankenexperiment zu Beginn. E.on-Chef Wulf Bernotat kommt zu Josef Ackermann, dem Chef der Deutschen Bank, und präsentiert ihm ein angeblich geniales Projekt: Ein neuartiges Kraftwerk, das Patent ist bereits gesichert, mit der Stromproduktion könne jährlich 300 Millionen Euro Gewinn eingefahren werden. Bernotat will Kredit. Josef Ackermann stahlt von einem Ohr bis zum anderen - fragt aber sofort: "Veranschlagte Baukosten?" Bernotat: "5 Milliarden Euro." Da bricht Ackermann in schallendes Gelächter aus.

Warum wohl? Ackermann hat sofort im Kopf überschlagen, daß der gesamte Gewinn nicht ausreichen würde, um in 16 Jahren auch nur 5 Milliarden Euro zu zahlen - geschweige denn Zinsen.

Nun gibt es allerdings auch eine Lösung für ein solches Problem: die Politik. Selbstverständlich nicht bei irgendeinem Kraftwerk, vielleicht aber, wenn es sich um Drogen handelt oder um...

Auf nichts sind alle Regierungs-Chefs und führenden Militärs so scharf wie auf Atomwaffen. Wenn ihr also anbieten könnt, ihnen zum Besitz von Atomwaffen zu verhelfen, sind euch 50 Milliarden Euro schon so gut wie sicher.

Beginnen wir also mit der Geschichte der Subventionierung der Atomenergie in den späten 1950er Jahren - als der zuständige Minister in Deutschland noch selbstverständlich Atom-Minister hieß und nicht etwa entsprechend orwellschem Neusprech Umwelt-Minister wie seine Nachfolger Töpfer, Merkel, Trittin und Gabriel.

Der damals amtierende deutsche Atom-Minister hieß Franz Josef Strauß. Und in seinen Memoiren legte er unumwunden offen, was heute kaum mehr jemand weiß: Bereits 1958 hatten der deutsche, der französische und der britische Außenminister bei einem Geheimtreffen ein Abkommen zur geheimen Produktion von Atomwaffen unterzeichnet. Das Kernforschungszentrum bei Geesthacht mit dem Tarnnamen GKSS, "Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt GmbH", war bereits seit seiner Gründung im Jahr 1956 in die Entwicklung einer deutschen Atombombe verwickelt. Gegründet wurde die GKSS von den Kernphysikern Erich Bagge und Kurt Diebner, die wenige Jahre zuvor an führender Position am "Uranprojekt" der Nazis beteiligt waren.

Professor Erich Bagge meldete zahlreiche Reaktorpatente an. Darunter befinden sich unter anderem Patente zum Schnellen Brüter sowie zur Plutoniumgewinnung und -separation - Schlüssel-Technologien, die für den Bau einer Atombombe unabdingbar sind. Zwei Patentanmeldungen erfolgten 1955 zusammen mit Dr. Friedwardt Winterberg zu thermonuklearen Bomben. Bereits wischen 1941 und 1943 hatte Bagge die Isotopenschleuse entwickelt, ein Gerät zur Anreicherung des Urans bis zu einem bombenfähigen Grad.

Bagge unterhielt auch nach dem Zweiten Weltkrieg enge politische Kontakte. So sicherte ihm sein Sitz in der Atomkommission Einfluß im Atomministerium. Zudem konnte er sich freundschaftlicher Beziehungen zu Franz Josef Strauß rühmen.

Die Grundlegung der Europäischen Union am 25. März 1957 mit den drei Römischen Verträgen legte nicht zuletzt den Grundstein für die Entwicklung der "friedlichen" - und militärischen - Anwendung der Atomenergie. Denn was heute gerne verschwiegen wird: einer der drei Römischen Verträge ist der EURATOM-Vertrag.

EURATOM ist die Grundlage für die Finanzierung der Entwicklung der Atomenergie und für die Verteilung von Milliardenkrediten für Bau und Erhalt von Atomkraftwerken. In manchen älteren Texten zum EURATOM-Vertrag ist noch ganz ungeschminkt nachzulesen, daß "die Kernenergie teuer war und die erforderlichen Investitionskosten die Möglichkeiten der einzelnen Staaten" - und erst recht die der Konzerne - überschritten. "Allgemeines Ziel des Vertrages war es, zur Bildung und Entwicklung einer mächtigen Kernkraftindustrie in Europa beizutragen."

Mit EURATOM war von Beginn an in einem Schlüssel-Bereich der Ökonomie die sogenannte Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt. Dem Protokoll einer Kabinettssitzung zufolge hatte der damalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer 1956 vor dem Bundeskabinett erklärt, er "möchte über Euratom auf schnellstem Weg die Möglichkeit erhalten, selbst nukleare Waffen herzustellen." Und am Ende des Jahres 1957 hatte sogar der französische Verteidigungsminister Chaban-Delmas Westdeutschland und Italien den Vorschlag einer gemeinsamen Atomwaffenproduktion unterbreitet.

Auch wenn der EURATOM-Vertrag in der öffentlichen Diskussion kaum einmal erwähnt wird, ist er bis heute äußerst bedeutsam. Über ihn wird nach wie vor ein Großteil der Subventionierung der Atomenergie in Europa abgewickelt. Und obwohl beispielsweise Österreich bereits 1978 den Atom-Ausstieg vollzog, muß das Land seit seinem EU-Beitritt am 1. Januar 1995 jährlich 40 Millionen Euro für die "Förderung der Atomenergie" in Europa überweisen. So war der EURATOM-Vertrag einer der wenig beachteten Anhänge der mittlerweile gescheiterten Europäischen Verfassung und unter Staatsrechtern ist umstritten, ob ein EU-Mitgliedsstaat überhaupt den EURATOM-Vertag kündigen kann, ohne zugleich aus der EU auszuscheiden.

Laut OECD wurden im Zeitraum zwischen 1950 und 1973 umgerechnet 150 Milliarden US-Dollar für die "Atom-Forschung" verausgabt. Dabei sind die EU-Fördermittel nicht eingerechnet. Im entsprechenden Zeitraum wurde für erneuerbare Energien nichts zur Verfügung gestellt. In den 18 darauffolgenden Jahren zwischen 1974 bis 1992 wurden laut OECD 168 Milliarden US-Dollar für die "Atom-Forschung" verteilt. Auch in dieser Summe sind die EU-Fördermittel nicht eingerechnet. Im gleichen Zeitraum wurde für erneuerbare Energie gerade mal ein Achtel dieser Summe, 22 Milliarden US-Dollar - für alle erneuerbaren Energien zusammen - locker gemacht.

Alleine über den EURATOM-Vertrag jedoch wurden seit 1957 - ohne parlamentarische Kontrolle - rund 400 Milliarden Euro "Fördermittel" gezahlt.

Seit 1950 wurden in Deutschland in 50 Jahren umgerechnet rund 20 Milliarden Euro allein für den Bau von Forschungsreaktoren aufgewendet. Die Bundesregierung hat ferner zwischen 1969 und 2000 durch Exportkredite mit Bundesbürgschaften in Höhe von umgerechnet 6 Milliarden Euro den Export deutscher Atomtechnologie nach Brasilien, Argentinien, in den Iran und andere Länder gefördert (sogenannte "Hermes-Bürgschaften"). Wurde der Betreiber im Empfängerland zahlungsunfähig, zahlte der Bundeshaushalt den Exporteur aus.

Für gescheiterte Projekte wie den Schnellen Brüter in Kalkar und den Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR) Hamm-Uentrop wurden umgerechnet mehr als 9 Milliarden Euro verschleudert. Für AKW-Stilllegungen, Rückbauten, Sanierung von Lagerstätten und für die "Endlagerung" schwach- und mittelradioaktiven Mülls mußten bislang umgerechnet 14,5 Milliarden Euro aufgewendet werden. Allein die staatlichen Mittel für die Sanierung des Uran-Tagebaugebiets Wismut betrugen 6,6 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2000 wurden aufgrund der Steuerfreiheit der "Rückstellungen" der Energie-Konzerne für die spätere "Entsorgung" der atomaren Ruinen und für die "Endlagerung" des hochradioaktiven Atommülls, umgerechnet rund 20 Milliarden Euro vom Staat verschenkt. Bei all diesen Beträgen sind die Kosten für polizeiliche Sicherungsmaßnahmen beispielsweise bei CASTOR-Transporten, Ausgaben von Universitäts-Institutionen sowie die Grundfinanzierung von Forschungseinrichtungen wie beispielsweise der GKSS nicht einmal eingerechnet.

So erklärte der SPD-Energieexperte und Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer, daß allein wegen der Steuerfreiheit der "Rückstellungen" die Atomenergie bis heute jährlich mit 5 bis 7 Milliarden Euro subventioniert wird - und dies nicht nur unter der gegenwärtigen "schwarz-roten" Regierung, sondern ununterbrochen auch in den sieben Jahren der "rot-grünen" Regierung von Gerhard Schröder und Joseph Fischer.

"Die Konzerne dürfen ihre steuerfreien Rückstellungen für die atomare Entsorgung nach belieben verwenden. Sie hatten vom Atomkonsens einen jährlichen Vorteil von fünf bis sieben Milliarden Euro." (Hermann Scheer in einem Interview in der 'Badischen Zeitung', 29. Oktober 2005)

Zur Erläuterung, wie die Kosten für den Rückbau von Nuklear-Anlagen falsch eingeschätzt wurden und völlig aus dem Ruder laufen können, kann das Beispiel der Versuchs-WAA im Kernforschungszentrum Karlsruhe dienen. Die Mainstream-Medien behandeln den sich seit Jahren zuspitzenden Skandal konsequent "unter ferner liefen...". Die Atom-Konzerne handelten bereits 1991 Vertragsklauseln aus, nach denen sie mit der Zahlung eines Festbetrags von lediglich 511 Millionen Euro aus der Verantwortung entlassen wurden. Der "Rest" soll aus Steuermittel aufgebracht werden. Im Jahr 2007 mußte die Schätzung der Kosten für die bisher wegen technischer Probleme noch nicht einmal begonnen Verglasung der "Atom-Suppe" von Karlsruhe von 1,9 auf 2,2 Milliarden Euro angehoben werden. Der voraussichtlichen Starttermin für die heiße Betriebsphase, in der mit der Verglasung der "Atomsuppe" begonnen werden sollte, wurde auf die erste Jahreshälfte 2008 verlegt. Dabei wurde die Anlage bereits 1990 stillgelegt. Im Januar 2008 mußte das Stuttgarter Wirtschaftsministerium den Finanzbedarf zum wiederholten Male nach oben korrigieren: auf 2,6 Milliarden Euro.

Dabei handelt es sich bei der "Atom-Suppe" um ein äußerst gefährliches Erbe: Rund 80.000 Liter strahlende und wärmeentwickelnde, radioaktive Flüssigkeit. Die nach der experimentellen Separierung von Brennstäben aus Atomkraftwerken zurückgebliebene "Atomsuppe" enthält 504 Kilogramm Uran und 16,5 Kilogramm hochgiftiges Plutonium als Einlage. Sie dümpelt hinter drei Meter dicken Stahlbetonwänden vor sich hin und muß permanent gekühlt werden, da sie sich durch radioaktive Spaltprozesse selbst erhitzt und hoch explosiv ist. Kühlung und Bewachung kosten Tag für Tag immense Summen und treiben die Kosten um so höher, je länger sich die geplante Verglasung hinauszögert.

Allein für den Rückbau eines einzigen Atomkraftwerks müssen je nach Schätzung zwischen 4,5 und 6 Milliarden Euro (Greenpeace) aufgewandt werden. Die dafür laut Gesetz vorgeschriebenen Rückstellungen der AKW-Betreiber von insgesamt rund 30 Milliarden Euro (Stand 2005) stehen diesen jedoch über lange Zeiträume - bis zum Eintritt des jeweiligen Rückstellungszwecks - operativ für beliebige Investitionen zur Verfügung. Sie haben damit die Funktion steuerfreier Gewinne, mit denen die AKW-Betreiber einzigartige Wettbewerbsvorteile in der Hand haben.

Selbst die EU-Kommission hat in einer Mitteilung an den Rat - KOM 794 - vom 17. Dezember 2007 schwerwiegende Bedenken gegen die deutsche Rückstellungspraxis für die atomare Entsorgung erhoben, weil diese den EU-Binnenmarkt verzerrt.

Ob die Rückstellungs-Gelder jedoch nach Fusionen oder Konzern-Pleiten - Beispiel Enron - noch zur Verfügung stehen werden, wenn sie eingesetzt werden sollen, ist keineswegs gesichert. Diese Milliardenbeträge sind in anderweitigen Investitionen der Strom-Konzerne gebunden und so auch Kurs- und Konkurs-Risiken ausgesetzt.

Zudem wäre es naiv zu glauben, daß Menschen, denen das Leben und die Gesundheit von Kindern, die in der Umgebung von AKWs an Leukämie erkranken, gleichgültig ist, in Zukunft Verantwortungsbewußtsein zeigen. Schließlich ist es in dieser Branche Usus, die größten Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. In Großbritannien veruntreute die Betreibergesellschaft die für den Rückbau von Atomkraftwerken an sie gezahlten staatlichen Subventionen vor ihrem Konkurs.

Thema Haftpflicht. Für deutsche Atomkraftwerke müssen die Betreiber-Konzerne lediglich völlig unzureichende Haftpflichtversicherungen abschließen. Dagegen muß jede Windenergie- und Solaranlage voll haftpflichtversichert sein.

Mit der Haftpflicht für Atomkraftwerke wird weniger als 0,1 Prozent der bei einem Super-GAU zu erwartenden Schäden gedeckt. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Sonderregelung für die Atomindustrie, die weder die "rot-grüne" Bundesregierung (1998 - 2005) noch die gegenwärtige "schwarz-rote" anzutasten wagte. Auch dies ist eine massive verdeckte Subventionierung des real nicht konkurrenzfähigen Atomstroms.

Laut der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Prognos-Studie muß bei einem Atomunfall mit Schäden von über 5000 Milliarden Euro gerechnet werden. Die Haftungsobergrenze für ein Atomkraftwerk liegt aber nur bei 2,5 Milliarden - also weniger als 0,1 Prozent. Die Deckungsvorsorge beträgt jedoch pro Atomkraftwerk nur 0,5 Milliarden Euro.

Die Reaktor-Katastrophe von Tschernobyl forderte bisher rund 70.000 Todesopfer. 350.000 Menschen mußten aus den - dünn besiedelten - betroffenen Regionen evakuiert werden, bis zu 800.000 eingesetzte Liquidatoren erkrankten größtenteils an Herz-Kreislauf, Magen-Darm- und Augenkrankheiten, 162.000 Quadratkilometer sind radioaktiv verseucht, insgesamt rund 9 Millionen Menschen unmittelbar betroffen. In Weißrußland stieg die Krebsrate um 40 Prozent. Auch im übrigen Europa nahmen Fehlbildungen zu.

Bei einem Unfall im AKW Krümmel an der Elbe müßten je nach Windverhältnissen rund 1,2 Millionen Menschen evakuiert werden. 40.000 bis 110.000 Menschen würden an Krebs erkranken und nach 50 Jahren wären rund zwei Drittel der Stadt Hamburg noch unbewohnbar. Vor diesem Hintergrund ist nur logisch, daß alle privaten Haftpflichtversicherungen in Deutschland Schäden durch Nuklearunfälle ausdrücklich ausschließen.

Frank Winkler, ehemaliger Chef-Manager der weltgrößten Firma für thermische Solaranlagen 'Solahart' berichtet: "Als ich vor Jahren den Vertrieb der australischen Firma 'Solahart' in Deutschland und Österreich aufgebaut habe, mußte ich für Europa eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Ohne Produkthaftpflichtversicherung wäre eine Einfuhr und der Vertrieb der damals bereits 500.000-fach erprobten 'Solahart'-Solaranlage in Europa nicht genehmigt worden." Für ihn ist es daher völlig unverständlich, "warum ausgerechnet die sehr gefährliche Atomindustrie die einzige deutsche Industrie ist, die Kraftwerke betreiben darf, die völlig unzureichend haftpflichtversichert sind. Der Versicherungs-Skandal der praktisch völlig fehlenden kostendeckenden AKW-Haftpflichtversicherung wurde in einer offiziellen Broschüre des Bundesumweltministeriums bestätigt."

Der Rechtswissenschaftler Norbert Pelzer stellte schon auf dem 'Ersten Deutschen Atomrechts-Symposium' 1972 zu recht fest: "In unserem Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz der vollen Ersatzleistung, § 249 BGB. Summenmäßige Haftungsbegrenzungen sind die Ausnahme. (...) Es muß eine vernünftige Relation zwischen Haftungssumme und Schadenspotenzial bestehen, anderenfalls kann man von 'Schadensersatz' schwerlich sprechen." Auf dem 'Sechsten Deutschen Atomrechts-Symposium' sagte Pelzer, daß man mit dem Atomhaftungsrecht "für die haftpflichtigen Inhaber von Kernanlagen Privilegien schuf, die dem sonstigen Haftungsrecht unbekannt waren."

Eine weitere verdeckte Subventionierung des Atomstroms besteht darin, daß den Großen Vier, den Konzernen RWE, Vattenfall, E.on und EnBW, Gewinne aus überzogene Durchleitungs-Preisen für das in ihrem Besitz befindliche Übertragungsnetz zugestanden werden. Im April 1998 hatte die "schwarz-gelbe" Regierung unter Helmut Kohl ein Energiewirtschaftsgesetz zur Liberalisierung des Strommarktes verabschiedet. Dieses Gesetz sollte - so ein Versprechen von "Rot-Grün" - um eine Regulierungsbehörde ergänzt werden. Erst 2005 wurde die Regulierungsbehörde in Form der Bundesnetzagentur eingeführt, auf ultimativen Druck der EU-Kommission. Zwischen 1999 und 2004 lagen die Umsätze aus dem Betrieb des Übertragungsnetzes bei rund 33 Milliarden Euro, wovon aber lediglich 15 Milliarden für Netzinvestitionen verwendet wurden. Die übrigen 18 Milliarden fielen in die Kriegskasse der Stromkonzerne. Mittlerweile stellte sich jedoch auch die Bundesnetzagentur als zahnloser Tiger heraus.

In einer 2005 veröffentlichten Studie von Bettina Meyer (Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein) und Kai Schlegelmilch (stellvertretende Vorsitzendes des Fördervereins Ökologische Steuerreform) wurde die Gesamtsumme der Subventionen der Atomenergie in Deutschland für das Jahr 2003 auf 17,6 Milliarden Euro berechnet. Dabei wurde lediglich die Subventionierung über "Forschung und Entwicklung" sowie die Vorteile bei der Einkommensteuer aufgrund der Rückstellungen berücksichtigt. Zitat aus der Studie: "Es gibt weitere versteckte staatliche Leistungen, die aber bisher noch nicht quantifiziert werden konnten." Im Subventionsbericht der Bundesregierung wird jedoch nicht einmal die Steuerbefreiung für Kernbrennstoff aufgeführt, die im Vergleich zu den hier dargestellten Subventions-Arten nicht sonderlich ins Gewicht fällt.

Zurück zu Bernotat und Ackermann:

Die rein betriebswirtschaftlichen Erzeugungskosten einer Kilowattstunde Atomstrom können unter den gegenwärtigen Bedingungen auf bis zu 1 Cent gesenkt werden. Damit lassen sich durch Verkauf zum Strombörsenpreis Gewinnmargen von bis zu 500 Prozent erzielen. Daraus resultieren Nettogewinne von jährlich rund 300 Millionen Euro je Atomkraftwerk. Dies steht jedoch in keinem Verhältnis zu dem Milliarden und Aber-Milliarden an Euro, die der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Und zur bisherigen Subventionierung der Atomenergie kommen auf Tausende zukünftiger Generationen die Kosten für die "Endlagerung" und Bewachung des radioaktiven Erbes hinzu.

Allein unter Einberechnung der Subventionen würde Atomstrom mehr als 2 Euro pro Kilowattstunde kosten. Dabei sind die zukünftigen Kosten noch gar nicht berücksichtigt. Strom aus Windkraftanlagen verbilligte sich dank des technischen Fortschritts von 18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 1991 auf heute 8 Cent pro Kilowattstunde. Unter fairen Bedingungen wäre Atomstrom niemals konkurrenzfähig.

 

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Die übrigen Folgen der Info-Serie:

  1 Grundlagenwissen

  2 Der deutsche "Atom-Ausstieg"

 

  4 Der siamesische Zwilling: Atombombe

  5 Umweltverbrechen Uran-Abbau

  6 Uran-Ressourcen und die Zukunft der Atomenergie

  7 Die Geschichte der Atom-Unfälle

  8 Die stille Katastrophe

  9 Der italienische Atom-Ausstieg

10 Schwedens "Atom-Ausstieg"

11 Atomenergie in Frankreich

12 Das ungelöste Problem der Endlagerung

 

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