12.02.2009

Gericht bestätigt
Recht von Ex-Terrorist

Toilettenpapier unterlag gegen Christian Klar

Deutschlands meistverkauftes Toilettenpapier (das mit den vier Buchstaben) unterlag gegen Ex-Terrorist Christian Klar im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Fotos.

"Es ist ganz klar, daß wir in dieser Instanz gewinnen werden", sagte Klar-Anwalt Johannes Eisenberg bereits zu Beginn des Prozesses. Das Recht am eigenen Bild wog in diesem Fall schwerer als das journalistische Recht, ein "Dokument des Zeitgeschichte" zu veröffentlichen - zumal von Chistian Klar ältere Fotos existieren, gegen deren Veröffentlichung er keinen Einwand erheben kann.

Anfang Januar war auf Deutschlands meistverkauftem Toilettenpapier ein aktuelles Foto von Christian Klar abgedruckt, das ihn nach einem Besuch des Berliner Ensembles (BE) zeigt. Auf Klars Antrag hin hatte daraufhin das Berliner Landegericht eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung dieser Fotos erlassen. Der Springer-Verlag war gegen die Entscheidung vorgegangen. Nun unterlag er erneut.

Hintergrund: BE-Intendant Claus Peymann hatte Klar im Januar angeboten, nach der Haftentlassung ein Praktikum als Bühnentechniker zu machen. Dieser war Ende Dezember nach 26 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Die offenbar auf Rachegelüste abzielende Kampagne gegen seine Person veranlasste Klar zu der Entscheidung, auf das Praktikum zu verzichten.

Merkwürdiger Weise hatte sich die Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an die Seite des Springer-Konzerns gestellt.

 

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Anmerkungen

Siehe auch unseren Artikel

      War die RAF vom Verfassungsschutz gesteuert?
      Buback-Sohn legt Finger in offene Wunde (24.12.08)

 

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