Eine Notärztin wollte nach der Erstversorgung eine 25-Jährige, die vergewaltigt worden war, zur Feststellung von Tatspuren in eine Klinik in Köln überweisen. Zwei katholische Kliniken wiesen die junge Frau mit der Begründung ab, die "Pille danach" sei mit ihrer Ideologie nicht vereinbar. Nun heißt es, es habe sich um ein "Mißverständnis" gehandelt.
Eine junge Frau war Mitte Dezember zusammen mit ihrer Mutter zur Notärztin Irmgard Maiworm in die Praxis gekommen. Nach einer Erstversorgung verschrieb Maiworm die "Pille danach", rief bei der Polizei an und wollte die 25-Jährige zur Feststellung von Tatspuren in eine Klinik in Köln überweisen. Doch sowohl das Heilig-Geist-Gesundheitszentrum als auch das St.-Vinzenz-Hospital - beides katholische Kliniken - lehnten eine Behandlung ab.
"»Der Mensch in guten Händen« - unter diesem Leitwort stehen Sie als Mensch und Patient im Mittelpunkt unseres christlich geprägten Engagements." So ist auf der Internet-Seite des St.-Vinzenz-Hospital, Köln, zu lesen. Doch das reale Verhalten im vergangenen Dezember hatte weder etwas mit ärztlichem Ethos noch mit christlicher Nächstenliebe zu tun. "Ein Mißverständnis," sagt nun der Träger, verficht aber weiter das auf anachronistischen Dogmen basierende Verbot der "Pille danach".
Nach der Erstversorgung eines Vergewaltigungsopfers ist eine Untersuchung in der Klinik wichtig, damit Tatspuren gerichtsverwertbar gesichert werden und Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen können. Anhand von Sperma kann der Vergewaltiger eindeutig identifiziert werden.
Eine Assistenzärztin, die für die Aufnahme im St.-Vinzenz-Hospital zuständig war, lehnte die Behandlung des Vergewaltigungsopfers mit der Begründung ab, zu einer Untersuchung nach sexueller Gewalt gehöre auch ein Gespräch über die "Pille danach", die mit "katholischem Gedankengut" nicht vereinbar sei. Deswegen käme auch die Untersuchung nicht in Frage. "Die Ärztin hat nicht eingelenkt, als wir ihr sagten, daß das Beratungsgespräch schon erfolgt und die 'Pille danach' schon verschrieben sei," erklärt Maiworm. "Die Kollegin hatte Angst um ihren Arbeitsplatz." Auch vom katholischen Heilig-Geist-Gesundheitszentrum wurde die 25-Jährige mit derselben Begründung nicht aufgenommen.
Der katholischer Träger der beiden Kliniken behauptet, einzelne Ärzte hätten Fehler gemacht. Er bestreitet, daß die internen Richtlinien vorsähen, in einem solchen Fall die Untersuchung abzulehnen. Daß die 25-Jährige gleich zweimal mit derselben Begründung abgewiesen wurde, sei reiner Zufall.
Die "christlichen" Kirchen werden in Deutschland mit jährlich über 20 Milliarden Euro subventioniert. (Siehe unseren Artikel vom 13.09.08)
Anmerkungen
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