Wissenschaftlicher Ausschuß bestätigt Gefahr von MON 810
Die französische Regierung verlängerte am Freitag ein zunächst nur provisorisch ausgesprochenes Anbau-Moratorium von Gen-Mais auf unbestimmte Zeit.1 Der Beschluß beruht auf der Empfehlung eines wissenschaftlichen Regierungsausschusses, der "schwerwiegende Bedenken" gegen den Anbau von genmanipuliertem Mais angemeldete. Laut dieser Empfehlung belegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse, daß Gen-Pflanzen sich auf die Tier- und Pflanzenwelt negativ auswirkten und sich auch viel weiter verbreiteten als von Herstellerfirmen behauptet.
Anders als Deutschlands "rot-grüne" Bundesregierung, die in den Jahren 1998 bis 2005 vorgab, EU-Vorgaben ausführen zu müssen, beruft sich die französische Regierung auf eine Schutzklausel der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten bei Gesundheits- und Umweltrisiken die Möglichkeit eines Verbotes einräumt. Laut Beschluß der französischen Regierung gilt das Moratorium so lange, bis die EU-Behörden die Anbau-Erlaubnis für die Genmais-Sorte MON 810 überprüft habe. Der US-Konzern Monsanto, Hersteller von MON 810, hat nun 15 Tage Zeit, auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der französischen WissenschaftlerInnen zu reagieren. Die USA drohen laut Angaben de französischen Tageszeitung 'Le Figaro' bereits mit einer Schadenersatzklage für den Fall, daß Frankreich auch den Import von Gen-Mais untersagt.
Umweltorganisationen und der französische Bauernverband begrüßten die Entscheidung. Das Anbau-Verbot für Genmais sei "eine wichtige Etappe in Richtung Verpflegung ohne Gentechnik", erklärte der französische Bauernverband. Die Gentechnik-Expertin von Greenpeace in Deutschland, Stephanie Toewe, sprach von einer "höchst erfreulichen und richtungsweisenden Entscheidung". Daß die französische Regierung den Schutz vor Gentechnik als wichtiger erachte als die Interessen der Industrie, solle auch ein Signal für Deutschland sein.
Die von Frankreich nun in Anspruch genommene Schutzklausel wird derzeit bereits von sechs Ländern angewendet. Sie erlaubt ein zeitweises Verbot des Anbaus und des Kaufs von genmanipulierten Organismen in einem EU-Mitgliedsstaat. Die Regierungen müssen das Verbot jedoch mit einem Gesundheits- oder Umweltrisiko begründen können.
REGENBOGEN NACHRICHTEN
Anmerkungen
1 Siehe hierzu unseren Artikel:
Gen-Moratorium in Frankreich
Auch die EU bremst erstmals beim Gen-Mais (26.10.07)
Siehe auch unsere Artikel zum Thema:
Gen-Mais MON 810
Monsantos Monitoring selbst von Behörden als lückenhaft erkannt
(16.12.07)
Seehofer erlaubt Anbau von Gen-Mais
Monsanto erfüllt angeblich Monitoring-Auflage (7.12.07)