9.12.2021

Klima-Klagen gegen Kretschmann und Weil
wegen leerer Versprechungen

Plakat auf F4F-Demo: 'Es gibt keinen Planet B' - Foto: Niklas Pntk - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Karlsruhe (LiZ). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reichte gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen Klima-Klagen gegen die Landes­regierung von Baden-Württemberg unter dem pseudo-grünen Minister­präsidenten Winfried Kretschmann und gegen die Landesregierung von Niedersachsen unter dem pseudo-roten Ministerpräsidenten Stephan Weil ein. Grund sind die völlig unzureichenden Klimaschutzgesetze der beiden Bundesländer.

Mit den Klagen soll erreicht werden, daß wenigstens die Versprechungen eingehalten werden, die beim Klimagipfel COP 21 im Jahr 2015 in Paris in betrügerischer Absicht der Weltöffentlichkeit aufgetischt wurden. In Baden-Württemberg klagt die DUH zusätzlich vor dem Verwaltungsgerichtshof auf Erstellung des seit Jahren fehlenden "Integrierten Energie- und Klimaschutz-Konzepts". Dieses hätte von Gesetzes wegen bereits 2020 erstellt werden müssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet. Da Winfried Kretschmann auch nach 10 Jahren Amtszeit von den Mainstream-Medien immer noch als "Grüner" verkauft wird, kann er sich in Hinblick auf Klimaschutz, erneuerbare Energien und weitere ökologische Themen eine Politik erlauben, die "schwärzer" ist als die in den meisten anderen Bundesländern.

Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 will die DUH Kindern und junge Erwachsenen im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht beistehen. Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, weist darauf hin: "Klimaschutz ist auch Landessache. Die Klimaschutzgesetze in Baden-Württemberg und Niedersachsen sind unzureichend."

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach verspricht die Landesregierung, bis 2040 Treibhausgas-Neutralität zu erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. Die angekündigten Ziele als solche genügen schon nicht, um einen ausreichenden Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Es fehlen auch Zwischenschritte, mit denen überprüft werden kann, ob die Ziele eingehalten werden. Offenbar besteht also gar nicht die Absicht, die Versprechen einzuhalten. Dies zeigt auch das konkrete Handeln der baden-württembergischen Landesregierung.

Dazu An Janna Mahendrarajah, Beschwerdeführerin aus Baden-Württemberg, sagte: "Ein lebenswertes und vor allem gerechtes Leben funktioniert nicht, wenn wir unsere Ökosysteme ausbeuten. Wir müssen jetzt für Klimagerechtigkeit sorgen. Deshalb verklage ich die baden-württembergische Landesregierung."

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte: "Im Klimaschutz-Konzept muß die Landesregierung kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verkehrswende, der energetischen Sanierung von Kindergärten, Schulen und sonstigen Landes- und Kommunalgebäuden und einen schnelleren Ausbau von Solar- und Windenergie festlegen."

Auch in Niedersachsen ziehen fünf teilweise minderjährige BeschwerdeführerInnen vor das Bundesverfassungsgericht. Das niedersächsische Klimaschutzgesetz enthält keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen ausreichend zu reduzieren. So verspricht die niedersächsische Landesregierung, die Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen...

Dazu Emily Karius, Beschwerdeführerin aus Niedersachsen: "Statt die Energiewende und wirksamen Klimaschutz voranzutreiben, finanziert meine Landesregierung weiter die Erdgasindustrie und gefährdet so unsere Zukunft. Niedersachsen muß endlich konsequenten Klimaschutz betreiben."

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert: "Niedersachsen plant neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdgas, das häufig mit der besonders umweltbelastenden Fracking-Technik gewonnen wird."

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, forderte: "Die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen müssen mehr in den Klimaschutz investieren. Insbesondere im Gebäudebereich ist der Handlungsdruck für mehr Effizienz und klimafreundliche Sanierungen besonders hoch. Hier können und müssen Baden-Württemberg und Niedersachsen sofort aktiv werden."

 

 

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