25.07.2014

Polnische Regierung verurteilt
wegen Unterstützung von CIA-Folter

Folter-Foto aus Abu Ghraib
Der Europäische Gerichtshof hat die polnische Regierung wegen der Duldung von geheimen CIA-Foltergefängnissen auf ihrem Staatsgebiet verurteilt. Sie muß einen eher symbolischen Geldbetrag an zwei Folteropfer abführen.

Die polnische Regierung hatte - wie nunmehr gerichtsnotorisch bewiesen ist - in den Jahren 2002 und 2003 davon gewußt, daß der US-amerikanische Geheimdienst CIA in einem Geheimgefängnis in dem polnischen Dorf Stare Kiejkuty foltert und hat dies unterstützt. Das Geheimgefängnis in Polen gehörte zu einem globalen Netz von "Black Sites" (schwarzer Orte) der CIA. Zweck der Einrichtungen war unter anderem - ähnlich wie bei dem exterritorialen Gefangenen-Lager Guantanamo - die "feindlichen Kombattanten" der US-Gerichtsbarkeit zu entziehen.

Mit Unterstützung von internationalen Menschenrechts-Organisationen hatten zwei Terrorverdächtige, Abd al-Rahim Hussain Muhammad al-Nashiri und Zain al-Abidin Muhammad Husain, gegen Polen geklagt. Beide werden allerdings bis heute in Guantanamo gefangen gehalten und die Geldstrafe, zu der die polnische Regierung verurteilt wurde, dürfte für sie vorerst ausschließlich von immateriellem Wert sein.

Der Saudi al-Nashiri wurde beschuldigt, im Jahr 2000 am Terror-Angriff auf das US-Kriegsschiff Cole im Hafen von Aden im Jemen beteiligt gewesen sein. Husain, staatenloser Palästinenser, ist angeblich einer der Planer der Terror-Anschläge vom 11. September 2001. Beide wurden im Jahr 2001 von US-amerikanischen Greif-Trupps gefangen genommen und über Umwege nach Polen verschleppt. Bewiesen ist mittlerweile, daß sie in dem CIA-Geheimgefängnis Stare Kiejkuty monatelang verhört und gefoltert wurden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs basiert nicht allein auf den Aussagen al-Nashiris und Husains, sondern auch auf unabhängigen Berichten des Europarats und des Roten Kreuzes.

Die polnische Regierung wurde der Mitwisserschaft überführt. Sie hatte über die CIA-Geheimgefängnisse und deren Zweck Bescheid gewußt. Außer mit der Überlassung des Geländes hatte die polnische Regierung mit verschleierten Genehmigungen für Starts und Landungen von CIA-Flugzeugen an dem Verbrechen mitgewirkt. Polen habe damit gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechts-Konvention verstoßen sowie das Recht der Betroffenen auf Freiheit, Privatleben und faire Gerichtsverfahren verletzt, so das Gericht. Zudem wurden die beiden Gefangenen der Gefahr der "Todesstrafe" ausgesetzt, als die polnische Regierung erlaubte, daß sie vom US-Geheimdienst aus Polen weggebracht wurden.

Der Europäische Gerichtshof hat die polnische Regierung daher dazu verurteilt, den beiden Opfern jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das einstimmige Urteil wurde von einer siebenköpfigen Kammer unter Vorsitz der Lettin Ineta Ziemele gefällt.

Auch der heutige deutsche Außenminister und frühere Kanzleramtssekretär Frank-Walter Steinmeier muß nun befürchten, zur Rechenschaft gezgen zu werden: Die "rot-grüne" Bundesregierung wußte über ein im Oktober 2001 abgeschlossenes NATO-Geheimabkommen Bescheid und deckte das menschenrechtswidrige System von Verschleppungen und geheimen Folter-Gefängnissen (Siehe unsere Artikel v. 27.03.09, v. 27.10.06 und v. 26.10.06).

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Siehe auch unsere Artikel:

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      Demo zur Freilassung des 64-jährigen Leonard Peltier (30.07.09)

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