2.03.2009

Diehl erhält vor
Landgericht München recht

Krieg ist Frieden
Streumunition ist Puderzucker

Der milliardenschwere Rüstungs-Konzern Diehl erhielt vor dem Landgericht München I recht: Der Regensburger Journalisten Stefan Aigner darf in Zukunft die von Diehl produzierte Munition SMArt 155 nicht mehr - wie dies von der österreichischen Regierung weiterhin getan wird - als Steumunition bezeichnen.

Die Verhandlung dauerte nur eineinhalb Stunden. "Die Sache ist erledigt", meint Tobias Pichlmaier, Pressesprecher des Landgerichts München I. Durchaus als spannend dürfte es sich aber in Zukunft erweisen, ob gerichtlich gegen Formulierungen wie etwa Folgende vorgegangen werden kann: "Die vom Rüstungs-Konzern Diehl produzierte Munition SMArt 155 wird zwar sowohl von Fachleuten als auch von der österreichischen Regierung als 'Streumunition' angesehen, darf aber in Deutschland nach einem Münchner Gerichtsurteil nicht mehr als solche bezeichnet werden." Ob sich also der zynische Journalisten-Spruch "Good news is bad news" für den Diehl-Konzern auf ganz überraschende Weise erfüllen wird, muß sich erst noch zeigen.

Falsch ist in jedem Fall die in den Medien kolportierte Behauptung, SMArt 155 müsse in Zukunft als 'Punktzielmunition' bezeichnet werden. Bis heute ist jedenfalls nicht untersagt, SMArt 155 als Puderzucker zu bezeichnen und auch gegen die Aussage 'Krieg ist Frieden'1 ist noch niemand gerichtlich vorgegangen.

Beachtlich ist allerdings, daß mit dem heute gefällten Urteil die Ausbreitung von Orwellschem Neusprech ein kleines Stück vorangetrieben werden konnte - ohne daß sich das Gericht auch nur die Mühe machte, für die Behauptungen des Diehl-Konzerns Beweise zu fordern. Nach wie vor kann - noch ohne gerichtliche Androhung eines Ordnungsgeldes - festgestellt werden, daß vom Diehl-Konzern keine Beweise vorgelegt wurden, daß es sich bei SMArt 155 nicht um Streumunition handelt.

Der Journalist Stefan Aigner konnte nach eigenen Aussagen wegen mangelnder finanzieller Unterstützung keine Revision gegen das Urteil einlegen. Er muß nun die Kosten für das einstweilige Verfügungsverfahren in Höhe von 1.400 Euro und das Honorar für seine Anwältin tragen. Wer spenden möchte, findet unter der folgenden URL nähere Angaben:
www.regensburg-digital.de/?p=2324

 

REGENBOGEN NACHRICHTEN

 

Anmerkungen

1 Siehe unseren Artikel:

      KRIEG IST FRIEDEN (28.11.2001)

Siehe auch unsere Artikel:

      Rüstungs-Konzern Diehl klagt gegen Journalist
      Streumunition soll nicht mehr Streumunition genannt werden
      (1.03.09)

      Beinahe Atom-Katastrophe im Atlantik
      Zusammenstoß zweier Atom-U-Boote (16.02.09)

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      (25.01.09)

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      Deutschlands Rüstungsindustrie steigert Export (8.12.08)

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      (15.05.08)

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